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Datenschutzordnung 

 

Diese Datenschutzordnung regelt den Umgang mit personenbezogenen und vereinsbezogenen Daten, insbesondere das Speichern, Nutzen und Löschen solcher Daten. Grundlage hierfür bilden die DSGVO und das BDSGneu. Für die Einhaltung dieser Datenschutzordnung hat der Vorstand Sorge zu tragen.

 

Speicherung 
Der Verein erhebt, speichert mit Hilfe der EDV und verwendet ausschließlich für Zwecke des Vereins von den Mitgliedern Daten wie Namen, Vornamen, Geburtstag, Anschrift, Bankdaten, Telefonnummer, Email und bevorzugte Erreichbarkeit (personenbezogene Daten) und z.B. Eintritt und Arbeitskreise (vereinsbezogene Daten). Abgesehen von Bankdaten werden auch personenbezogene Kontaktdaten von Unterstützern des Vereins bzw. an seiner Arbeit Interessierten gespeichert. 


Verwendung 
Alle gespeicherten Daten werden ausschließlich vereinsintern zum Zwecke der ordnungsgemäßen Abwicklung der Vereinstätigkeit verwendet. Sie sind vor unbefugtem Zugriff bestmöglich zu schützen. Woher einzelne Daten stammen, wird nicht bekannt gegeben. Zugriff auf die Daten hat nur der Vorstand. 

Auskunftsrecht 
Jede Person hat das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, ob bzw. welche Daten von ihr in den Vereinsunterlagen gespeichert sind. Im Falle des Verlangens der Löschung einzelner oder aller Daten genügt eine einfache schriftliche Mitteilung (auch per E-Mail). 
  
Veröffentlichung 
Name, Vorname, Anschrift und vereinsbezogene Daten können anlassbezogen veröffentlicht werden. Genauso auch Fotos, z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen oder internen Vereinstätigkeiten. Dies gilt insbesondere auch für Veröffentlichungen auf der Homepage des Vereins. 
  
Weitergabe 
Die personenbezogenen Daten mit Ausnahme des Geburtsdatums können auf Aufforderung eines anderen Mitglieds diesem zur Verfügung gestellt werden. Alle diese Daten sind vom Empfänger jedoch nur für Vereinszwecke zu verwenden und von diesem vor unbefugtem Zugriff bestmöglich zu schützen. Sie sind, sobald der Zweck, für den sie erfragt wurden, erfüllt ist, sicher zu löschen bzw. sicher zu vernichten. 
Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Daten für das Lastschriftverfahren werden nur an die Bank, bei der der Verein ein Konto unterhält, übermittelt. 


Löschung 

Sobald der Zweck erfüllt ist, für den die Daten erhoben wurden, sind diese sicher zu löschen bzw. sicher zu vernichten. Dies geschieht z.B. beim Austritt eines Mitglieds. Dessen Bankdaten (SEPA-Mandate) sind jedoch mindestens noch 14 Monate aufzubewahren. Beim Ausscheiden von Funktionsträgern aus ihrem Amt dürfen keine Daten beim bisherigen Funktionsträger verbleiben.   

Information 
Die Mitglieder werden in einem gesonderten Rundschreiben über das Inkrafttreten dieser Ordnung und die daraus resultierenden Verpflichtungen informiert. Neue Mitglieder bestätigen im Aufnahmeantrag, dass sie diese Ordnung und die daraus resultierenden Verpflichtungen kennen. In Arbeitskreisen, in die u. U. auch Nichtmitglieder eingebunden sind, wird bezüglich der Datenschutzordnung auf unsere Website verwiesen. 

 

Ansprechpartner zu einzelnen Bestimmungen dieser Datenschutzordnung ist der Vorstand.

(Stand: September 2018)    

Diese Datenschutzordnung als  PDF  zum downloaden.